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Gehör gegenüber den Bedürfnissen und Wünschen unserer Zielgruppen.

 

Leitbild und Konzept

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort

  2. Leitbild

  3. Rahmenbedingungen

    1. Träger

    2. Definition und Grundlagen

    3. Räume

    4. Personal

    5. Finanzen

  4. Zielgruppen

  5. Pädagogische Inhalte

    1. Handlungsziele

    2. Gemeinwesenorientierung

  6. Organisation

    1. Öffnungszeiten

    2. Hausordnung

  7. Instrumente der Qualitätssicherung und –Entwicklung

    1. Fortbildung

    2. Supervision

    3. Konzepterweiterung

  8. Literatur

1.Vorwort

Schon seit einigen Jahren liefen Bestrebungen, einen Jugendtreff in der Region 31 zu errichten. Es konnte letztendlich kein geeigneter Standort gefunden werden.

Ende April 2009 fand das erste Treffen mit Verantwortlichen der Gemeinden Kramsach und Brixlegg, des Roten Kreuzes und des Jugendreferates statt. Die Räumlichkeiten im ersten Stock des Roten Kreuzes werden sowohl von der zentralen Lage als auch von der Größe als ideal bewertet.

Für das Projekt Jugendtreff fiel somit der Startschuss. Nach einer Besichtigungstour in vergleichbaren Jugendtreffs wird ein Architekt mit der Planung beauftragt. Die Rot-Kreuz-Ortsstelle Kramsach ist Bauherr, die Gemeinde Kramsach ist Mieter und die Gemeinde Brixlegg beteiligt sich an den Kosten.

In den Monaten Juni bis Oktober 2009 wurde das Konzept und ein Finanzierungsplan erstellt, die nötigen Ansuchen beim Jugendreferat des Landes Tirols eingebracht und die Leiterstelle ausgeschrieben und besetzt.

Ende Oktober konnten die Bauarbeiten beginnen und nach ca. 4 Monaten Bauzeit fand am 5. März 2010 unter Beisein von Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf, den Bürgermeistern von Kramsach und Brixlegg, Vertretern des Roten Kreuzes und einigen Jugendlichen die offizielle Schlüsselübergabe statt.

Seitdem läuft der offene Betrieb an vier Tagen pro Woche jeweils von 16.00-21.00 Uhr.

2021 wurde die Öffnungszeit auf 15.30 Uhr bedarfsbedingt vorverlegt, die Schließungszeit bleibt 21.00 Uhr.

2. Leitbild

Unsere Grundwerte:

„Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche einen anerkannten Platz in der Gesellschaft erhalten, dass sie sich entfalten und als innovative Kraft an der Weiterentwicklung der Gesellschaft mitwirken können.“

 

Wir stehen für:

 

  • Eine demokratische, humanistische Grundhaltung mit sozialen und solidarischen Prinzipien.

 

  • Das Eintreten für die Menschenrechte, insbesondere für die Kinder- und Jugendrechte.

 

  • Die Akzeptanz der Verschiedenheit der Menschen und ihrer Lebensformen und die Bereitschaft sich respektvoll damit auseinanderzusetzen.

 

  • Geschlechtersensible Jugendarbeit („extended cross work)

 

  • Handlungen nach dem „ethischen Imperativ“[1]

 

Für unser Arbeiten bedeutet das:

 

  • Gehör gegenüber den Bedürfnissen und Wünschen unseren Zielgruppen.

  • Orientierung an den vorhandenen Fähigkeiten und Stärken, dem kreativen Potential der Jugendlichen.

  • Die freiwillige Inanspruchnahme unserer Angebote unabhängig von Weltanschauung, Nationalität, Geschlecht, Kultur und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

3.Rahmenbedingungen

3.1 Träger

Träger des Jugendtreffs sind die Gemeinden

Kramsach, Zentrum 1.

Brixlegg, Römerstraße 1.

 

3.2. Definition und Grundlagen

Offene Jugendarbeit beinhaltet ein niederschwelliges, freizeitpädagogisches und beratendes Angebot für Jugendliche (vgl. Richtlinien über die Offene Jugendarbeit vom JUFF-Jugendreferat, 2018)

Das Angebot der Offenen Jugendarbeit richtet sich an alle Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahren, (Alterserhöhung bei Bedarf) ungehindert ihrer ethnischen, sozialen oder religiösen Zugehörigkeit.

Der Zugang zu den Angeboten der Offenen Jugendarbeit ist so einfach wie möglich, ohne Hürden wie etwa Terminvereinbarungen, Kosten oder Mitgliedschaft zu gestalten. Die Inanspruchnahme beruht auf Freiwilligkeit.

Der Jugendtreff Kramsach-Brixlegg versteht sich als Freizeitraum, im dem sich die Besucher und Besucherinnen abseits aller anderen Anforderungen die von Schule, Familie und/oder des Arbeitsplatzes an sie gestellt werden, aufhalten können. Er bietet weiters die Möglichkeit sich ohne Konsumzwang mit Freunden zu treffen und ihre Freizeit gemeinsam verbringen zu können.

Der Jugendtreff leistet somit einen wesentlichen Beitrag, den Jugendlichen im Raum Kramsach und Brixlegg Möglichkeiten anzubieten, die ihnen den Weg zu einem eigenverantwortlichen, engagierten und gleichberechtigten Mitglied der Gesellschaft erleichtern können. (vgl. Richtlinien der Offenen Jugendarbeit  2018)

Gesetzliche Grundlagen

  • Die Offene Jugendarbeit findet ihre gesetzliche Verankerung im Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz und wird von diesem bei der Verwirklichung ihrer Ziele unterstützt. (§1 und §2, Tiroler Jugendgesetz, Tiroler Fassung vom 13. 8. 2021)

§1: „Dieses Gesetz hat zum Ziel,[…]

e)  Einrichtungen der verbandsmäßigen und der Offenen Jugendarbeit bei der Verwirklichung ihrer Ziele, insbesondere in den Bereichen des Schul-, Bildungs- und Ausbildungswesens, der religiösen und

weltanschaulichen Betätigung, der politischen Bildung und Partizipation, des Sports- und Gesundheitswesens, des Umweltschutzes, der Freizeitgestaltung, der

Gemeinschaftspflege zu unterstützen […]“

§2: „(2) Das Land Tirol hat sicherzustellen, dass in allen politischen Bezirken in den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit ein niederschwelliger Jugendberatungsdienst als Erstberatung bereitsteht.

 

3.3.Räume

Entsprechend den Mindeststandards (Richtlinien zur Förderung der Offenen Jugendarbeit, Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 11.12.2018) müssen Räumlichkeiten vorhanden sein, die den Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechen und die Umsetzung der Angebote ermöglichen.

 

Offene Jugendarbeit stellt primär Räume zur Verfügung,

  • in denen sich Jugendliche sozialen Raum mit ihrer gleichaltrigen Bezugsgruppe relativ frei aneignen können.

 

  • in denen sich soziale Handlungs-, Kommunikations- und Organisationsmuster entfalten können.

 

  • in denen soziale Prozesse möglichst wenig durch Leistung- und Zeitdruck, Konkurrenz oder Konsumzwang vorstrukturiert sind.

 

  • in denen Jugendliche Möglichkeiten und Fähigkeiten entwickeln können, sich auch in anderen sozialen Umgebungen zu Recht zu finden.

 

  • in denen sie Orientierungshilfen und Beratungsangebote finden können.

Die Räume im Jugendtreff Kramsach-Brixlegg gliedern sich wie folgt:

  • Großzügiger Aufenthaltsraum

 

  • Büro

 

  • Lager

 

  • Vorraum/Garderobe

 

  • Küche und Bar

 

  • Sanitäre Anlagen

 

  • Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Mopeds

 

  • Einbeziehung der Außenanlagen

 

  • Möglichkeit der Nutzung eines zusätzlichen Raumes für Projekte

In den Räumen des Jugendtreffs stehen den Jugendlichen verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung zur Verfügung, wie zum Beispiel Brett und Kartenspiele, Tischfußball, Dartscheibe, Billard, Computer, W-lan, Spielekonsolen und andere Medien.

Die Einrichtung gestaltet sich jugendgerecht und soll eine einladende Atmosphäre ausstrahlen.

Im Aufenthaltsraum: Stabile Sitzmöbel und Tische, keine Einbauten. Kleine Küche mit Bar, mit Kühlladen, Herd mit Backrohr, großes Waschbecken, Geschirrspüler, Kühlschrank. Bar mit beweglichen Hockern und Getränkekühlschrank. Musik und Lichtanlagen, TV-Ecke mit Couch. Großes Regal als Raumteiler für Bücher, Spiele etc.

Gruppenraum: Internet, Beamer und Leinwand (Mehrfachnutzung, ist in Planung)

Büro und Besprechungszimmer: Große Schränke als Stauraum, Schreibtisch und Sessel, PC und Drucker, Pinnwand. Das Büro ist im Jugendtreff so positioniert, dass sowohl der Eingang als auch ein Teil des Außenbereiches überblickt werden kann.

Im Außenbereich steht ein Chillgerät mit Hängematten und ein Streetbasketballkorb zur Verfügung.

 

3.4. Personal

Laut den Richtlinien für die Förderung der Offenen Jugendarbeit arbeiten im Jugendtreff Kramsach-Brixlegg zwei Jugendbetreuer. Das Team besteht aus je einer Frau und einem Mann, die beide über die entsprechende pädagogische Qualifikation verfügen.

Nebenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden zur Unterstützung bzw. als Fachkraft für spezielle Projekte herangezogen.

 

3.5. Finanzen

Die Personal- und Betriebskosten werden zur Gänze von den Trägern übernommen. Die Gemeinden teilen sich die Kosten nach dem Einwohnerschlüssel. Dazu zählen neben Miete, Kanal- und Müllgebühren, Wasser, Strom und Heizkosten auch Telefon, TV, Internetgebühren sowie Reinigungskosten.

Instandhaltungskosten wie Reparaturen, Neuanschaffungen von veralteten oder kaputten Geräten und Möbeln werden ebenso von den Trägern übernommen.

Zur Bestreitung der laufenden nötigen Ausgaben für den Betrieb des Jugendtreffs – Büromaterial, Kleinmaterial, Haushaltsartikel, kleinere Reparaturen, Videofilme, etc. – stellen die Träger ein ausreichendes jährliches Arbeitsbudget zur Verfügung. Das jährliche Arbeitsbudget wird von den Jugendbetreuern und Jugendbetreuerinnen verwaltet.

Für größere Projekte außerhalb des üblichen Betriebes, wie Ferienaktionen, Jugendaustausch und anderes, muss ein Antrag bei den Trägern gestellt werden und zusätzlich andere Finanzquellen gesucht werden.

Nach den Richtlinien für die Offene Jugendarbeit werden von der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Fachbereich Jugend anteilig die Personalkosten subventioniert.

4. Zielgruppen

Das Angebot der Offenen Jugendarbeit richtet sich an die Mädchen und Jungen in Kramsach-Brixlegg. (incl. Schulregion MS Kramsach/Rattenberg und MS Brixlegg) Das Alter der Zielgruppen bezieht sich hauptsächlich auf die 12-18 Jährigen (Bedarfsorientiert darüber hinaus).

Um den verschiedenen Entwicklungsphasen der Jugendlichen gerecht zu werden, teilt sich die Benutzung des Jugendtreffs bei Bedarf in zwei Zeitlinien. Die 12 - 14 Jährigen sollen von 15.30 bis 18.30 Uhr die Angebote des Jugendtreffs nutzen können und die 14-18 Jährigen von 18.30 bis 21.00 Uhr. Im Rahmen des Konzeptes des „extenden cross work“ erfolgt die Einhaltung der Regelung nur im Bedarfsfall.

5.Pädagogische Inhalte

5.1. Handlungsziele

Der Bereich der Offenen Jugendarbeit bietet eine breite Palette an methodischen Ansätzen und konzeptionellen Handlungsmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt es jedoch, eine wertfreie Grundhaltung gegenüber jedem einzelnen Jugendlichen zu haben und den Jugendlichen den Raum, die Zeit und das Gehör anzubieten, den sie in ihren jeweiligen Bedürfnissen benötigen. Die Jugendbetreuer und Betreuerinnen denken und handeln ökologisch valide, das heißt, sie denken und handeln so, dass dies in der Umwelt der jeweiligen Jugendlichen Gültigkeit hat. Sie begegnen den Jugendlichen mit der Einstellung, - „Jedes Verhalten macht Sinn, wenn man den Kontext kennt“. Dies gewährleistet die nötige Offenheit für die Themen und Problematiken der Jugendlichen. Weiters soll den Jugendlichen in gemeinsam verbrachter Freizeit ein achtsames Miteinander vorgelebt werden und die Anzahl der Möglichkeiten, Konflikte gewaltfrei zu lösen, sollen vergrößert werden. Im Bewusstsein der unterschiedlichen Sozialisation der Geschlechter (Positionspapier POJAT in der jeweils geltenden Fassung) soll sowohl eine Stärkung der Geschlechter mit unterschiedlichen Maßnahmen, als auch der Umgang untereinander, mit dem Blickwinkel auf die Gleichwertigkeit, erfolgen. (Gendersensible Jugendarbeit – „extended cross work“)

 

5.2. Gemeinwesenorientierung

Offene Jugendarbeit ist ein Teil des regionalen Gemeinwesens. Ein Jugendtreff übernimmt mit seiner Aufgabe die Verantwortung, Kontakte zu naheliegenden Institutionen und Einrichtungen aufzubauen und zu pflegen.

Jugendbetreuer und Jugendbetreuerinnen sind häufig mit ökonomischen, sozialen und rechtlichen Problemen Jugendlicher konfrontiert. Diese Probleme lassen sich oft nicht innerhalb des Jugendtreffs lösen. In diesen Fällen werden die Jugendlichen an entsprechende Stellen weiter verwiesen und wenn nötig begleitet, damit Schwellenängste oder Misstrauen den Schritt in Richtung Lösung nicht be- oder verhindern.

6. Organisation

6.1. Öffnungszeiten

Der Jugendtreff ist viermal die Woche für den laufenden Betrieb geöffnet. Die Öffnungszeiten sind von 15.30 bis 21.00 Uhr an den Tagen Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag zu den oben genannten Zeiten. Spezielle Öffnungszeiten werden jeweils bedarfsorientiert geregelt. Der Jugendtreff ist während der Öffnungszeiten mit mindestens zwei BetreuerInnen* zu besetzen.

 

6.2. Hausordnung

Der Besuch des JUZ ist unter Einhaltung untenstehender Hausordnung gestattet:

  1. Der Jugendraum ist ein Ort, an dem sich überwiegend Jugendliche im Alter von 12-18 Jahren treffen, Kontakte zu anderen Jugendlichen knüpfen/pflegen und die vorhandenen Angebote nutzen.

  2. Das Jugendgesetz des Landes Tirol ist Bestandteil der Hausordnung

  3. Alle Besucher der JZ sind, unabhängig von ihrem Alter oder anderen Merkmalen untereinander gleichberechtigt.

  4. Auf dem gesamten Areal ist das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Drogen verboten. Alle Räumlichkeiten und das gesamte Gelände ist Nichtraucherzone.

  5. Der Jugendtreff ist gewalt- und waffenfrei.

  6. Den Anweisungen des pädagogischen Personals oder der von ihr ausdrücklich bevollmächtigten Personen ist Folge zu leisten.

  7. Schäden aller Art sind vom Besucher sofort zu melden und wieder gut zu machen, Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Mutwillige Zerstörungen werden nicht geduldet. Jeder haftet für selbstverschuldete Schäden.

  8. Alle Besucher des Jugendtreffs haben Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten sauber zu halten.

  9. Die Aufenthaltsdauer im Jugendtreff obliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

  10. Alle Besucher sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich.

  11. Die Anwesenheit am Gelände des JZ vor und nach den Öffnungszeiten ist nicht erlaubt.

  12. Die Hausordnung ist bindend und wird mit dem Betreten des JZ anerkannt.

  13. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung entscheiden die pädagogischen MitarbeiterInnen über die Maßnahmen (Gespräch, Verwarnung, Hausverbot)

Es liegt an den JugendbetreuerInnen diese Regeln durchzusetzen.

 

7.Instrumente der Qualitätssicherung- und Entwicklung

 

7.1. Fortbildungen

Fort- und Weiterbildungen sind für eine Qualitätssicherung- und Entwicklung unerlässlich und müssen bei der Budgetierung berücksichtigt werden. Die Möglichkeit und Bereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Fortbildung gehören zu den Mindestanforderungen, die in den Richtlinien für die Förderung von Offener Jugendarbeit gefordert werden. Die Kosten dafür sind von den Trägern zu übernehmen und werden vom Juff gefördert.

 

7.2. Supervision

Regelmäßige Supervisionsstunden sind für eine qualitätsvolle Arbeit unerlässlich. Die Supervisionskosten werden vom Land gefördert.  Den verbleibenden Differenzbetrag haben die Träger zu übernehmen.

 

7.3. Konzepterweiterung

Viele Entwicklungen und Bedürfnisse, sowohl gesetzlich als auch im offenen Betrieb, machen immer wieder Änderungen und Anpassungen des Konzepts notwendig.

8. Literatur

Erdheim, Mario: Zur Entritualisierung der Adoleszenz bei beschleunigtem Kulturwandel. In: Klosinki, Günther (Hrsg.): Pubertätsriten.

Graf,P./Spengler, M.: Leitbild und Konzeptentwicklung. 6. Auflage. (Augsburg).2013.

 

Klosinksi, Gunther (Hrsg.): Pubertätsriten. Äquivalente und Defizite in unserer Gesellschaft. Bern, Stuttgart, Toronto. Hans Huber Verlag.

POJAT – Dachverband Offene Jugendarbeit Tirol: Handbuch Offene Jugendarbeit Tirol. 2. Auflage. 2016.

Positionspapier der POJAT (Plattform Offene Jugendarbeit Tirol) zur Offenen Jugendarbeit in Tirol.

Richtlinien für die Förderungen der Offenen und Mobilen Jugendarbeit Stand: 4.1.2019.

Schweighofer-Brauer: CROSS WORK – kreuz und quer Geschlechtersensible/reflektierende Überkreuzpädagogik in Deutschland und Österreich.

[1] „Handle stets so, dass du die Anzahl der Möglichkeiten vergrößerst“

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